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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Shahin Tennis Academy

1) Vertragsschluss und Geltung der AGB

Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Verträge, die mit der Shahin Tennis Academy geschlossen werden.

Ein Vertragsverhältnis entsteht durch die Unterschrift des Teilnehmers oder – bei Minderjährigen – durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Mündliche Nebenabsprachen sowie spätere Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn die Shahin Tennis Academy sie schriftlich bestätigt.

Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen an; sie werden damit verbindlicher Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

2) Trainingsbetrieb

Wir bieten Gruppentraining, Mannschaftstraining und Einzeltraining an.

Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die Tennisschule nach Alter und Spielniveau. Individuelle Wünsche der Teilnehmer berücksichtigen wir nach Möglichkeit, entscheidend bleibt jedoch die sportliche Entwicklung aller Beteiligten in der Gruppe.

Eine Trainingsgruppe umfasst höchstens sechs Teilnehmer.

Welcher Trainer welche Gruppe übernimmt, entscheidet allein die Tennisschule; aus organisatorischen Gründen kann ein Trainerwechsel erfolgen. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der sächsischen Schulferien findet kein Training statt.

3) Ausfall von Trainingseinheiten

Muss die Tennisschule eine Trainingseinheit absagen, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Sagt hingegen ein Teilnehmer seine Teilnahme am Gruppentraining ab – etwa aus gesundheitlichen oder terminlichen Gründen –, besteht kein Rechtsanspruch auf Nachholung. Wir bemühen uns dennoch, nach Möglichkeit eine Teilnahme an einer anderen Gruppe zu ermöglichen.

4) Beiträge und Zahlung

Unsere Preise beruhen auf einer Mischkalkulation, wodurch das ganze Jahr über ein gleichbleibender Monatsbeitrag gilt. Die Zahlung erfolgt im Lastschriftverfahren, fällig jeweils zum Monatsersten.

Bei Einzelstunden und Zehnerkarten ist der volle Betrag bereits vor der ersten Stunde zu entrichten.

Die Höhe des Monatsbeitrags orientiert sich am Alter des Sportlers. Wechselt der Teilnehmer altersbedingt in eine andere Preisstufe, passt sich der Beitrag automatisch und ohne gesonderte Ankündigung an. Die Shahin Tennis Academy ist berechtigt, den im SEPA-Mandat hinterlegten Betrag entsprechend anzupassen und die geänderte Summe fortlaufend monatlich einzuziehen.

5) Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern

Unsere Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmern erstreckt sich ausschließlich auf die reine Trainingszeit. Vor Trainingsbeginn und nach Trainingsende übernehmen wir keine Aufsicht.

Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass der Trainingsbereich während der Einheit nicht eigenmächtig verlassen werden darf und den Anweisungen des Trainers bzw. der Trainerin Folge zu leisten ist. Verlässt ein Kind eigenmächtig den Trainingsbereich, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

6) Ausschluss vom Trainingsbetrieb

Die Tennisschule ist berechtigt, einzelne Teilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers nicht folgen oder den Trainingsbetrieb wiederholt stören.

Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall bis zur Abholung im Trainingsbereich verbleibt. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Trainingsentgelts besteht bei einem Ausschluss aus den genannten Gründen nicht.

7) Verwendung von Bild- und Presseaufnahmen

Mit der Teilnahme am Training erklärt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter sein Einverständnis, dass im Rahmen des Trainingsbetriebs entstandene Fotos auf unserer Website, in Flyern, auf Plakaten oder in der Presse veröffentlicht werden dürfen.

Wer damit nicht einverstanden ist, teilt uns dies bitte bereits bei der Anmeldung mit.

8) Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Trainingsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Winter- (31.03.) oder der Sommersaison (30.09.) gekündigt werden, und zwar schriftlich, spätestens einen Monat vor Saisonende. Geht keine fristgerechte schriftliche Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch zu unveränderten Bedingungen um eine weitere Saison.

Erhöht sich der Beitrag, steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats zu, in dem der bisherige Beitrag letztmals fällig war.

9) Zehnerkarten Privat Training

Zehnerkarten sind ab Ausgabe 24 Monate gültig und müssen innerhalb dieser Frist vollständig eingelöst werden. Nach Fristablauf verfällt die Karte; ein nicht genutztes Guthaben wird nicht erstattet.

10) Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko am Training teil. Für Sach- und Personenschäden haften die Trainer der Shahin Tennis Academy persönlich nicht, sofern keine gesetzliche Haftung zwingend vorgeschrieben ist.

11) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden bei uns elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Vertragsende sind wir verpflichtet, die Daten im Rahmen der steuer- und gewerberechtlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern; anschließend werden sie gelöscht.

Sämtliche erhobenen Daten verarbeiten wir ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

12) Reklamationen und Gewährleistung

Beanstandungen zu einer mangelhaften oder ausgefallenen Trainerleistung sind uns innerhalb von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht; spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

13) Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Leipzig.

Stand: September 2026